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Hilfe nach Bedarf 2/5

Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine optimale Lösung, die sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Familie bequem ist, ist Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (zumeist ein paar Personen, die sich wechseln), die von qualifizierten Fachkräften im Falle der Probleme mit der Gesundheit unterstützt wird. Leider sind die gesundheitlichen Probleme bei Personen über 70 Jahren erhöht.

 

Der Pflegegrad des Betreuten bestimmt der Umfang der Spezialpflege

 

  • Eine nicht bettlägerige Person – normalerweise benötigt eine solche Person die Unterstützung der Dritten bei den alltäglichen Tätigkeiten (z.B. Einkäufe, Spaziergänge)
  • Eine bettlägerige Person – benötigt Hilfe bei allen Tätigkeiten

Im zweiten Fall ist die Familie kaum im Stande die pflegebedürftige Person rund um die Uhr zu betreuen. Es gibt verschiedene Probleme mit der Feststellung des Dienstplans, was die Suche nach der Hilfe von außen verursacht.

Um die Hilfe richtig zu wählen, sollte der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen angemessen bewertet werden. Fast immer ist ärztlicher Rat für diesen Zweck notwendig, zum Beispiel wenn es um einfache Gesundheitsversorgung geht. Der Arzt kann nach der Konsultation kostenlose Besuche der Pflegedienst beauftragen – nach Bedarf ein- oder mehrmals pro Woche.

Der Hausarzt ist dazu berechtigt, den Kranken an Sozialhilfezentren zu empfehlen, dann wird es beurteilt, ob eine Person Hilfe von ÖSHZ benötigt.

Eine Alternative dafür ist Hilfe von einem privaten Unternehmen, das über ein breites Spektrum von Dienstleistungen verfügt – diese sind nicht nur medizinische, sondern auch außermedizinische. Die Beratung des Konsultanten ist in der Regel kostenfrei und dauert ca. eine Stunde. Während eines solchen Treffens kann man Informationen über Bedürfnisse des Kranken einholen. Ein Arzt oder Pflegedienst wird mit Rat und Tat beiseite stehen und sagen, was man machen sollte, um das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten. Man wird auch informiert werden, auf welchen Kosten muss man aufpassen, wenn man sich für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft entscheiden möchte. Diese Person wird zusätzlich eine entsprechende Betreuungsperson zu wählen helfen.

Ein solches Treffen verpflichtet Sie in keiner Weise, sondern erlaubt Ihnen mehr über die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen und die verfügbaren Möglichkeiten zu erfahren.

 

Das geriatrische Assessment – wie man damit umgeht

 

Die Bestimmung des wirklichen Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person braucht Zeit. Um die Bedürfnisse und den Umfang der Hilfe zu bestimmen, wird es ein Interview zu Hause des Pflegebedürftigen durchgeführt. Für diesen Zweck wird ein Formular angewandt – das geriatrische Assessment.

Das Formular wird von einem Spezialisten ausgefüllt, der Pflegebedürftige hat die Fragen zu beantworten. Beispiele für die Fragen sind folgende:

  • Kann die Person sich selbständig an- und ausziehen oder benötigt sie Hilfe?
  • Kann die Person sich selbständig vom Bett auf den Rollstuhl/Sessel umsetzen?
  • Kann die Person ihre Medikamente selbständig vorbereiten?

Mit Hilfe dieser Fragen ist es möglich zu bestimmen, welche Tätigkeiten von dem Pflegebedürftigen selbständig gemacht sein können, wann benötigt er Hilfe, und wann muss die Tätigkeit voll übernommen werden.

Über die solchen Formularen verfügen meistens Geriater. Leider, oft passiert es, dass der Arzt, der dem Patienten zu Hause besucht, nicht genug Zeit hat, um mit dem Senior und seiner Familie umfassend zu sprechen. Aus diesem Grund entscheiden sich oft die Familien für private Besuche.

Die Formulare sind auch online verfügbar, also theoretisch kann man ein solches Interview mit dem Pflegebedürftigen selbst durchführen. Dann ist es aber möglich, dass man die Ergebnisse falsch interpretieren und falsche Schlussfolgerungen ziehen kann.

Eine Frage zum selbständigen Aufstehen und Umsetzen entscheidet über Dekubitusgefahr nicht, aber es erlaubt dem Spezialisten die Gefährlichkeit von Dekubitus vorherzusehen, die Notwendigkeit und Umfang der Rehabilitation zu bestimmen und besondere Bedürfnisse des Verdauungssystems, Atemwege usw. festzulegen.

Das Formular sollte deswegen von einem Spezialisten interpretiert werden. Auf dieser Grundlage kann die Familie des Pflegebedürftigen eine Strategie der Pflege vorbereiten. Wenn die Familie weiß, welche Pflichten bei dem Angehörigen ausgeführt werden müssen, wird sich sicher sein, welche von ihnen wirklich sinnvoll sind. Doch brauchen wir keinen Pflegedienst, wenn der Patient keine Tropfinfusionen, Spritzen oder Verbandwechsel braucht. Wir müssen uns auch dessen bewusst sein, dass diese Tätigkeiten von einer unqualifizierten Person nicht getan werden können.

Das bedeutet natürlich nicht, dass der Pflegedienst die ganze Zeit bei dem Kranken sein muss. Man kann eine solche Person für eine Stunde pro Tag einstellen, wenn die schwierige Tätigkeiten ausgeübt sein müssen, und die verbleibende Zeit der Pflegebedürftige mit einer Betreuungsperson verbringen kann. Ein Betreuer oder eine Betreuerin würde dann bei allen sonstigen alltäglichen Tätigkeiten seine/ihre Hilfe leisten.

 

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