10 Jahre Erfarung
Wir beraten Sie gerne
Online-Kontaktformular

Pflegeversicherungen

Im Januar 1995 wurde die Sozialversicherung von der Regierung Helmut Kohls Regierung eingeführt und im SGB XI gesetzlich geregelt. Die Pflegeversicherung ist ein unabhängiger Teil der Sozialversicherung im Sozialgesetzbuch und bietet Finanzausstattung für das Risiko der Betreuungsnotwendigkeit. Pflegeversicherung wurde als die fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt – gleich nach Krankenversicherung, Berufskrankheiten, Renten und Arbeitslosenversicherung. Diese fünfte Säule wird von der Pflegekasse finanziert.

Diese Versicherung wird für die wegen der Dringlichkeit der Langzeitpflege pflegebedürftigen Menschen gewährleistet. Dank dieser Versicherung sind ältere und kranke Menschen nie mehr auf Sozialversicherung angewiesen. Gesetzliche Pflege umfasst einen Teil der Heimpflege, wenn es einen erhöhten Bedarf an Heimpflege von mindestens sechs Monaten gibt. Es ermöglicht dem Patienten ein unabhängigeres und selbstbestimmtes Leben.

Pflege heißt Verantwortung.