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Pflegegrade

Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2016 wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt, der ab dem 1. Januar 2017 gilt. Fünf neue Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch.
Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel „+1“.

Pflegegeld – was ist das?

Pflegegeld ist in Deutschland eine Sozialleistung, die unter dieser Bezeichnung von verschiedenen Leistungsträgern unter je eigenen Voraussetzungen und in jeweils eigenem Umfang erbracht wird.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die vorläufige Voraussetzung ist, dass man im Stande ist, häusliche Betreuung gewährzuleisten. Man muss auch Beiträge fünf Jahre lang entrichten. Diese Leistung bekommt eine Person, die:
a) einen Pflegegrad hat,
b) pflegebedürftig ist,
c) in Deutschland versichert ist,
d) eigenen Haushalt führt oder bei einer Person lebt, die Sorgerecht hat,
e) keine Entschädigungsleistungen bezieht.

Wie sieht die Beantragung aus?

Die Leistung erhält man nach einer Antragestellung von der pflegebedürftigen Person selbst. Falls diese Person nicht im Stande ist, den Antrag selbst einzureichen, sollte das von einem Vertreter getan werden.

Wie hoch ist die Leistung?

Hier erhalten Sie eine Übersicht der angehobenen Pflegesachleistung mit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und Pflegestärkungs-Gesetz (PSG):

Pflegestufe

Pflegegrad

2014

2015

2016

2017

2018

Pflegestufe 0 (mit Demenz)

Pflegegrad 2

225 €

231 €

231 €

689 €

689 €

Pflegestufe I

Pflegegrad 2

450 €

468 €

468 €

689 €

689 €

Pflegestufe I (mit Demenz*)

Pflegegrad 3

665 €

689 €

689 €

1.298 €

1.298 €

Pflegestufe II

Pflegegrad 3

1.100 €

1.144 €

1.144 €

1.298 €

1.298 €

Pflegestufe II (mit Demenz*)

Pflegegrad 4

1.250 €

1.298 €

1.298 €

1.612 €

1.612 €

Pflegestufe III

Pflegegrad 4

1.550 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Pflegestufe III (mit Demenz*)

Pflegegrad 5

1.550 €

1.612 €

1.612 €

1.995 €

1.995 €

Härtefall

Pflegegrad 5

1.918 €

1.995 €

1.995 €

1.995 €

1.995 €

Härtefall (mit Demenz*)

Pflegegrad 5

1.918 €

1.995 €

1.995 €

1.995 €

1.995 €

neu

Pflegegrad 1

125 €

125 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/neue-pflegegrade-seit-2017

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